Der Musische Zweig
"Ist der Musische Zweig der richtige für mein Kind?" - Diese Seite gibt Ihnen als Eltern eines Grundschulkindes einen Überblick mit allem Wissenswerten rund um den Musischen Zweig.
⇒ Vorraussetzungen
- Note 1 oder 2 im Übertrittszeugnis
- andernfalls muss eine Begabtenprüfung bestanden werden.
⇒ Instrument:
- Jeder Schüler spielt ein Pflichtinstrument, zu diesem jedoch keine Vorbildung nötig ist.
- Zugelassen sind sowohl alle orchesterwirksamen Instrumente, als auch Klavier und Kirchenorgel
⇒ Instrumentalunterricht
- Für folgende Instrumente besteht Anspruch auf Unterricht:
- Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass,
- Klavier und
- Kirchenorgel
- Ohne Anspruch auf (kostenlosen) Unterricht werden folgende Instrumente unterrichtet:
- Querflöte
- Saxophon
- Trompete
- Im Normalfall findet der Unterricht in Zweier-, manchmal auch in Dreiergruppen statt.
- Bei Instrumenten, die zwar zugelassen, aber nicht an der Schule unterrichtet werden können, müssen sich die Eltern selbst um Instrumentalunterricht außerhalb des Hauses kümmern und die Kosten selbst tragen.
⇒ Musik- und sonstiger Unterricht
- Musik ist Kernfach und
- wird in den Klassen 5 mit 10 dreistündig unterrichtet.
- Sprachenfolge: Englisch ab der 5. und Latein ab der 6. Jahrgangsstufe